KANN-KINDER-REGELUNG
Der Stichtag für das Einschulungsalter ist der 30. September.
Auch Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können schulfähig sein. Daher gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung.
Die Kinder müssen die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.
Eltern können die vorzeitige Einschulung bei der Grundschule beantragen. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Schulpflicht für diese Kinder beginnt mit der Aufnahme in die Grundschule. Platzgarantie für Kann-Kinder besteht erst nach endgültiger Feststellung der Schulfähigkeit (auch durch das Gesundheitsamt und im Rahmen freier Kapazitäten (s. § 1 Abs.3)
Nach Abschluss der Anmeldungen erfolgt im Schulamt eine Koordinierungskonferenz. Erst danach (etwa Mitte Dezember) erhalten alle Eltern Nachricht über die Aufnahme an der Wunschschule oder einer anderen Grundschule.