Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Hierzu zählen:
- Schulbedarf – Antrag und weitere Informationen
- Eintägige Ausflüge- Antrag und weitere Informationen
- Mehrtägige Fahrten – Antrag und weitere Informationen
- Schülerbeförderung – Antrag und weitere Informationen
- Lernförderung – Antrag und weitere Informationen
- Mittagsverpflegung – Antrag und weitere Informationen
- Soziale und kulturelle Teilhabe – Antrag und weitere Informationen
Anspruchsberechtigt sind:
- Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
- Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
- Empfänger von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG
Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben.