Anmeldewoche
Der Anmeldewoche geht ein Informationsabend für Eltern zukünftiger Schulkinder voraus, der der Klärung aller Fragen dient sowie Informationen zu Terminen rund um das Anmeldeverfahren erläutert.
Ablauf der Anmeldung:
- Die Terminvergabe erfolgt über das Sekretariat der Kerschensteiner-Grundschule Dortmund.
- Sie kommen an dem vereinbarten Termin persönlich mit Ihrem Kind und den erforderlichen Unterlagen in der Anmeldewoche zur Schule.
- Nachdem Sie ggf. noch einige Formulare ausgefüllt haben, empfängt Sie unsere Schulleitung zu einem persönlichen Gespräch.
- Ihr Kind nimmt anschließend an unserem Schulspiel (Schuleingangsdiagnostik) teil, in dem spielerisch der Entwicklungsstand und die Lernvoraussetzungen Ihres Kindes in den Bereichen Fein-/Grobmotorik, Wahrnehmung, Personale/Soziale Kompetenzen, sprachliche und mathematische Fähigkeiten diagnostiziert werden.
- In einem Abschlussgespräch bekommen Sie die Ergebnisse aus dem Schulspiel und ggf. Förderbedarfe von uns mitgeteilt.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Anmeldung in der Grundschule
§ 35 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Nach Abs. 2 können Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Nach Abs. 3 können schulpflichtige Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen. Die Eltern schulpflichtig werdender Kinder werden rechtzeitig durch das Schulverwaltungsamt über die Anmeldetermine zu den Schulen informiert. Eltern von Kindern, deren Daten im Einwohnermelderegister einem Sperrvermerk unterliegen, werden nicht automatisch angeschrieben. Ausnahme: Pflegeeltern von schulpflichtig werdenden Pflegekindern werden durch das Jugendamt rechtzeitig informiert. Die Anmeldungen für alle Grundschulen der Stadt Dortmund erfolgen persönlich in den Grundschulen. In der Regel liegt die Anmeldewoche Anfang November des jeweiligen Vorjahres.
Unterlagen
Bitte nehmen Sie die Anmeldung persönlich und gemeinsam mit Ihrem Kind vor. Bringen Sie das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes mit. Gibt es Besonderheiten zum Sorgerecht, legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei der Anmeldung vor. Die Schule wird im Rahmen der Anmeldung ein Schulspiel durchführen. Planen Sie hierfür bitte ausreichend Zeit für die Anmeldung und das Erstgespräch ein. Eine Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich.
Fristen
Die Frist zur Anmeldung wird im Anschreiben des Schulverwaltungsamtes mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
Die Einschulung wird in § 35 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2011 (GV. NRW. S. 205), in der zur Zeit geltenden Fassung, geregelt.